
Sowohl Gründer als auch mittelständische Unternehmen können Unterstützung durch Bürgschaften oder Haftungsfreistellungen erhalten, wenn der Bank oder Sparkasse für eine Finanzierungszusage Sicherheiten fehlen. Die IHK ist u. a. im Bewilligungsausschuss der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) und im Landeskreditausschuss (Landesbürgschaften) vertreten und kann deshalb aus erster Hand über Voraussetzungen, Konditionen und Antragswege informieren.
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IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333