Mittwoch, 19. Juni 2013
    IHK Hannover Service Service A-Z B Bewachungsgewerbe

    Bewachungsgewerbe

    Der Betrieb des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig. Die IHK berät Unternehmer und Unternehmensgründer und führt Unterrichtungsverfahren nach der Bewachungsverordnung durch. Außerdem nimmt sie die 2003 eingeführte Sachkundeprüfung ab.

    • Fragen zur Unternehmensgründung/Allgemeine Rechtsfragen:
      Christian Ehrhardt, Tel. 0511/3107-320, Fax 0511/3107-430, ehrhardt(at)hannover.ihk.de

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