Mittwoch, 23. Mai 2012

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    Frank Wagner

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    Jochen Janßen

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    Bebauungspläne

    Die Gemeinden sind für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig. Diese Pläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke. Die IHK vertritt im Anhörungsverfahren die Belange der Wirtschaft (Interessen des Unternehmens auf Betriebserweiterung und -modernisierung, Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen).


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