
Ausländische Staatsangehörige (ausgenommen EU-Angehörige) haben in ihrer Aufenthaltserlaubnis teilweise einschränkende Auflagen hinsichtlich einer Gewerbeausübung. Zu Änderungsanträgen wird die IHK von den Ausländerbehörden angehört. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Unterrichtung bei der IHK.
Die Beschäftigung neu einreisender ausländischer Staatsangehöriger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittstaaten ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die IHK berät über die gesetzlichen Vorraussetzungen.
Die Einreise aus Drittstaaten zwecks Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist von besonderen Vorraussetzungen abhängig. Die IHK berät über Beantragung eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333