Donnerstag, 9. Februar 2012
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    Ausbildungsberechtigung

    Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Berechtigung zur Berufsausbildung abhängig von der persönlichen, fachlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Eignung des Ausbilders. Der Erfassungsbogen ist als Download abrufbar. Außerdem muss die Ausbildungsstätte geeignet sein. Die Eignung stellt die IHK fest.

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