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Liste der Zollfreizonen innerhalb des EU-Zollgebiets

Die EU-Generaldirektion für Steuern und Zollunion hat auf ihrer Website eine umfassende Liste der Zollfreizonen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Dieser Überblick bietet europäischen Unternehmen detaillierte Kontakt- und Adressinformationen der jeweiligen Freizonen und zuständigen Zollbehörden.
Zollfreizonen sind besondere Bereiche innerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union. Waren, die sich innerhalb dieser Zonen befinden, unterliegen weder Einfuhrzöllen noch der Einfuhrumsatzsteuer oder anderen Einfuhrabgaben.
Importeure, die bereits bei der Einfuhr der Waren wissen, dass diese komplett oder nur ein Teil der Erzeugnisse anschließend wieder exportiert werden, nutzen solche Zollfreizonen, um keine zusätzlichen Kosten aufwenden zu müssen, für Einfuhrabgaben, die später bei der Wiederausfuhr nicht mehr erstattet werden können.
Die Liste beruht auf Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden.
Stand: 27.11.2023