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Erläuterungen helfen bei der Warennummernfeststellung

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Orientierung, um die richtige Warennummer herauszufinden, die in Deutschland bzw. innerhalb der EU gilt.
Fast wöchentlich werden im Amtsblatt der EU einzelne Erläuterungen zu den unterschiedlichsten Waren veröffentlicht. Für Wirtschaftsbeteiligte ist es aufwändig, jedes Mal individuelle Prüfungen vorzunehmen. Deshalb wird oft auf das Sammelwerk der Kommission gewartet, in dem die bisherigen und die neuen Hinweise enthalten sind. Der Zeitraum bis zum neuen Sammelwerk beträgt meistens zwei bis vier Jahre.
Diese Erläuterungen nutzen die mit der Zoll- und Statistikanwendung betrauten Mitarbeiter in den Unternehmen und Verwaltungen, weil dort aktuelle Produktbeispiele beschrieben sind und so die Übertragung auf die eigenen Waren leichter fällt.
Die Erläuterungen beziehen sich besonders auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die aktuelle Fassung der Erläuterungen wurde in deutscher Fassung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Eine weitere Möglichkeit sich mit Anmerkungen und Erläuterungen der richtigen Numerierung in Deutschland bzw. der EU anzunähern, sind die Beschreibungen der deutschen Zollverwaltung unter www.zoll.de > Service > Online Fachanwendungen > Elektronischer Zolltarif > zur Ausfuhr oder Einfuhr > Einreihung > Warennomenklatur
Dort werden auch die Anmerkungen und Erläuterungen aus Brüssel zeitnah eingepflegt, so dass man sie parallel finden kann für das jeweilige Produkt
  • nach dem Abschnitt (das sind mehrere Kapitel),
  • nach dem Kapitel (das sind die ersten zwei Ziffern der Warennummer) bzw.
  • nach der Position (das sind die ersten vier Ziffern der Warennummer),
das einklassifiziert werden soll.
In Ländern außerhalb der EU können durchaus andere Nummern Anwendung finden, weil dort eine andere Meinung/Auffassung vertreten wird zur Einreihung des Produktes. Das sollte mit der weltweiten Einführung des Harmonisierten Systems (HS) im Jahr 1988 eigentlich verhindert werden, ist aber schwieriger verlaufen als anfangs angenommen. Nach dem HS sollten die ersten sechs Ziffern weltweit einheitlich sein und die weitere Nummernfolge davon abhängig gemacht werden, ob das Einfuhrland eine weitere Unterteilung festgelegt. Bei Unterschieden kann man nicht automatisch eine Zollhinterziehungsabsicht unterstellen.
Die falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Zoll-Betriebsprüfungen und kann für Exporteure und Importeure erhebliche Konsequenzen haben. Wie es richtig geht, zeigen die IHK-Seminare "Einreihung von Waren in den Zolltarif". Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es im Veranstaltungskalender.
Stand: 04.10.2023