Verkehr & Infrastruktur

Hintergrund: Ablauf der Verkehrswegeplanung des Bundes

Der Bund ist für den Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege, also der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der Bundeswasserstraßen zuständig.
Oberstes Planungselement ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er ist ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, kein Finanzierungsplan. Er hat auch keinen Gesetzescharakter. Der BVWP ist bis zur Verabschiedung eines neuen BVWP gültig, d. h. i. d. R. 10 - 15 Jahre. Der aktuelle BVWP ist im August 2016 verabschiedet worden und soll bis 2030 gelten.
Der BVWP ist Grundlage der Ausbaugesetze für Straße und Schiene (Fernstraßenausbaugesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz). Anlage dieser Gesetze sind die Bedarfspläne Straße und Schiene. Nur Projekte die in diesen Bedarfsplänen genannt werden, können umgesetzt werden. Da im parlamentarischen Beratungs- und Gesetzgebungsverfahren die Projekte des BVWP noch diskutiert werden, sind der BVWP und die Bedarfspläne nicht ganz deckungsgleich.
Auf Basis der Bedarfspläne werden 5-Jahres-Pläne entwickelt, die die geplanten Investitionen der kommenden 5 Jahre darstellen.
Ebenfalls alle 5 Jahre erfolgt eine Bedarfsplanüberprüfung, um festzustellen ob die vorgesehenen Maßnahmen noch mit der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung zusammenpassen. Dabei sind auch Änderung der Bedarfsplanmaßnahmen möglich.
Durch jährliche Bauprogramme werden die aktuellen Maßnahmen festgelegt.
Die Ebenen der Bundesverkehrswegeplanung im Überblick:
  • Bundesverkehrswegeplan
  • Fernstraßenausbaugesetz
  • Bedarfsplan Straße
  • Bundesschienenwegeausbaugesetz
  • Bedarfsplan Schiene
  • Investitionsrahmenplan (5-Jahres-Plan) und Überprüfung der Bedarfspläne
  • jährliche Bauprogramme
Stand: 10.01.2023