Testfahrzeuge sowie Überführungsfahrten teilmontierter Fahrzeuge sind unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreit. Das hat jetzt das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitgeteilt.
Von der künftig geltenden Mautpflicht befreit sind zum Beispiel selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge für die Straßenunterhaltung. Das Bundesverkehrsministerium informiert.