Dienstag, 22. Mai 2012

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    LKW-Maut: Regeln für Test- und Überführungsfahrten
    Testfahrzeuge sowie Überführungsfahrten teilmontierter Fahrzeuge sind unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreit. Das hat jetzt das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitgeteilt.
    LKW-Maut: Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge
    Von der künftig geltenden Mautpflicht befreit sind zum Beispiel selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge für die Straßenunterhaltung. Das Bundesverkehrsministerium informiert.
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    Dokumenten-Nr.: 10081402

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