Bereits kurzfristig ist zu erwarten, dass die bisher anerkannten Abschlussprüfungen zum Beispiel zum Speditionskaufmann nicht mehr als Fachkundenachweise anerkannt werden. Die Umschreibung sollten Unternehmen schnellstmöglich bei ihrer IHK beantragen.
Ab 4. Dezember 2011 gilt die am 4. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufzugangsverordnung). Die kurzfristig bevorstehende Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Güterkraftverkehr (GBZugV) lässt erwarten, dass die in den jeweiligen Anlagen bezeichneten sowie die nachträglich als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen nicht mehr als Fachkundenachweise im Sinne der Berufszugangsverordnungen akzeptiert werden dürfen.
Es wird deshalb dringend empfohlen, die Umschreibung dieser Prüfungszeugnisse in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung schnellstmöglich bei der Industrie- und Handelskammer zu beantragen.
Wer bereits einen von einer IHK ausgestellten und mit einer laufenden Nummer versehenen Fachkundenachweis besitzt, braucht keine neue Bescheinigung, also auch keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellte Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter im Sinne des Artikels 4 der EU-Berufszugangsverordnung.
Betroffen sind folgende Abschlüsse:
Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
- Zusätzlich ist auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007 folgender Abschluss anerkannt:
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Anlage 4 zu § 6 Abs. 1 GBZugV:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Zusätzlich sind auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007 folgende Abschlüsse anerkannt:
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
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