Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, müssen die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebes innerhalb eines Monats bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro.
Für die Beförderung gefährlicher Stoffe und Gegenstände gelten bei der Deutschen Post AG im nationalen Paketversand besondere Beschränkungen und Auflagen. Die Regelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verkündet.
Seit kurzem bietet die Deutsche Post das Porto aus dem Internet als neuen Service an. Die Frankierung der „PC-Briefmarke“ erfolgt über den eigenen Drucker.