Donnerstag, 20. Juni 2013

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    Jochen Janßen

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    Garantiert: Genehmigungsentscheidung nach max. 12 Wochen

    Nicht länger als 12 Wochen nach Antragsstellung müssen Bauherren ab Januar 2006 auf die Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über ein beantragtes gewerbliches Bauvorhaben warten. Das garantieren die Baugenehmigungsbehörden der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover in einer gemeinsamen Entscheidung.

    Für nichtgewerbliche Bauvorhaben werden dagegen max. 8 Wochen Entscheidungsfrist garantiert. Voraussetzung ist generell, dass „die privaten Bauherren vollständige, prüffähige und rechtskonforme Bauvorlagen einreichen, dass die Statik vorzeitig geprüft wird und dass die übliche Vorkasse entrichtet wird.“ Ausgenommen von dem Serviceversprechen der Baugenehmigungsbehörden sind ausdrücklich Bauvorhaben im Außenbereich, Anträge auf Befreiung von Bauvorschriften, Bauanträge, bei denen der Nachbarschutz betroffen ist oder in denen besondere technische Gutachten vorzulegen sind. Ausgeklammert sind auch Fälle, in denen die Standortgemeinde einen Bebauungsplan aufstellen will, in den das Baugrundstück für das beantragte Bauvorhaben einbezogen ist sowie jene Fälle, in denen die Gemeinde die ihr zustehende Frist von einem Monat für die Erteilung ihres Einvernehmens ausschöpfen will.

    Ausdrücklich betonen die Behörden, dass nach Ablauf der garantierten Entscheidungsfrist ein Bauantrag nicht automatisch genehmigt sei. Seien die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, werde den Antragstellern aber zugesichert, die Baugenehmigung durch ein „spezielles Fallmanagement schnellstmöglich“ zu erteilen.

    Weshalb Antragsteller gewerblicher Bauvorhaben gegenüber sonstigen Vorhaben benachteiligt sind, weil sie max. einen Monat länger auf die Entscheidung der Behörden warten müssen, bleibt bei dem grundsätzlich sehr begrüßenswerten Garantieversprechen allerdings ebenso offen, wie die Frage, welche Folgen eine von den Baugenehmigungsbehörden im Einzelfall zu verantwortende Nichteinhaltung der versprochenen Entscheidungsfrist haben wird. Denkbar zugunsten des Antragstellers wäre etwa eine reduzierte Gebühr.

    Ungeachtet dessen liefert die Selbstverpflichtung der Baugenehmigungsbehörde der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover den Bauherren einen wichtigen Beitrag für mehr Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit. Deshalb sollte die Initiative allen noch unentschlossenen Baubehörden auch außerhalb der Region Hannover Anstoß geben, ihrerseits möglichst kurze und einheitliche Entscheidungsfristen im Baugenehmigungsverfahren zu garantieren.

     

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    Letzte Änderung:  16.12.2005
    Dokumenten-Nr.: 10084291

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