Mit seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß ein Einzelhandelsausschluß – auch von Betrieben unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit – durch das Ziel eines Einzelhandelskonzepts zur Stärkung ausgewiesener Einzelhandelszentren ausreichend begründet sein kann.
Die Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels verlangt besonders in Südniedersachsen enge regionale Kooperation und eine konsequente Abkehr von bisherigem Konkurrenzdenken unter Kreisen und Kommunen. Das gilt auch für die Einzelhandelsentwicklung. Ob dafür ein bisher unverbindliches Abstimmungsverfahren reicht, soll eine Veranstaltung am 18.11.2008 klären
Das EHI Retail Institute hat seinen Shopping-Center-Report aktuell in 11. Auflage veröffentlicht. Einzelne Daten zur Entwicklung der Zahl, der Fläche und der Lage von Shopping-Centern können kostenfrei aus dem Internet herunter geladen werden.
Nachdem bereits die Stadt Soltau den Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahren für ein FOC gestellt hat, zieht jetzt die Gemeinde Bispingen - gemeinsam mit der Firma Value Retail - als zweite Bewerberin um Genehmigung eines FOC in der Heide nach.
Auf Antrag der Stadt Soltau und des Projektträgers ist das Raumordnungsverfahren zur Beurteilung der Verträglichkeit eines Factory-Outlet-Centers (FOC) am Standort Soltau eingeleitet worden. Weiter ....
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April zur Unzulässigkeit baugebietsbezogener, Vorhaben-unabhängiger Verkaufsflächenobergrenzen in Sondergebieten stellt die Rechtswirksamkeit zahlreicher Bebauungspläne bundesweit in Frage.
Die Zielsetzungen eines Einzelhandelskonzepts zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels in einem Gemeindegebiet sind grundsätzlich geeignet und rechtmäßig, um eine Veränderungssperre und Zurückstellung eines nicht zielkonformen Einzelhandelsvorhabens zu begründen. So entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Die zuerst im Jahre 1996 in das Internet gestellte Liste der Planungsbüros und Gutachter mit Aufgabenschwerpunkt im Bereich "Einzelhandelskonzepte" und Verträglichkeitsgutachten zu Einzelhandelsgroßprojekten wurde überarbeitet.
Noch zieren sich die meisten niedersächsischen Kommunen, verbindliche Aussagen und Festlegungen zur Entwicklung des Einzelhandels auf ihrem Gebiet zu treffen. Dabei werden jedoch eindeutig beschriebene, stichhaltig begründete und verbindlich beschlossene Ziele zur Einzelhandelsentwicklung baurechtlich immer wichtiger.
Ein baurechtlich nicht als Einkaufszentrum, sondern lediglich als Agglomeration einzustufender Handelsstandort schützt ein in Nachbarschaft neu geplantes Vorhaben nicht vor der Prüfung der Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden und weiterem zulässigen Einzelhandel, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 27. September 2007.
Die Pläne für ein Factory Outlet Center (FOC) an der A 2 im Stadtgebiet Helmstedt widersprechen nach wie vor den Zielen der Raumordnung und sind daher nicht genehmigungsfähig.
„Beispielhaft und innovativ“ arbeiten die im „Städtenetz EXPO-Region“ zusammengeschlossenen Kommunen des Wirtschaftsraumes Hannover seit rund zehn Jahren im Rahmen verschiedener Projekte von gemeinsamem Interesse zusammen und erhielten dafür Lob und Anerkennung aus Berlin.
Ein Lebensmittel-Discounter ist in einem Wohngebiet auch dann unzulässig, wenn er die Größe eines gebietsversorgenden Ladens (ca. 700 m² Verkaufsfläche) nicht überschreitet, sein Einzugsgebiet aber deutlich über den Nahbereich hinaus reicht:
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 26. Januar ist das neue Regionale Raumordnungsprogramm für die Region Hannover in Kraft getreten. Es regelt u. a. die Zulässigkeit von Investitionen des großflächigen Einzelhandels und der Rohstoffgewinnung in der Region.
In mehreren Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht bisherige Rechtsprechung zum großflächigen Einzelhandel präzisiert, teilweise aber auch davon abweichende Entscheidungen getroffen. So wurde die Schwelle zur Großflächigkeit von 700 auf 800 qm angehoben. Die Details:
Parkplätze von Einzelhandelsbetrieben in Nachbarschaft störempfindlicher Nutzungen sind zunehmend Gegenstand von Immissionskonflikten. Nach welchen Maßstäben Parkplatzlärm prognostisch zu ermitteln und zu beurteilen ist, geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
Bei der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben und besonders bei der Unterscheidung zwischen "Läden" und "Einzelhandelsgroßprojekten" kommt es oft maßgeblich auf die Größe der Verkaufsfläche an. Doch was zählt dazu?
Entscheidet eine Behörde über einen Bauantrag nicht in angemessener Frist, kann der dadurch entstandene Nachteil einen Schadenersatzanspruch begründen. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Der in der Verwaltungspraxis immer wieder anzutreffenden Auffassung, wonach Einzelhandelsgroßprojekte nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig seien, hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Beschlusses vom 22. Juli 2004 erneut widersprochen.
Die Neuaufstellung oder Änderung von Bauleitplänen der Gemeinden kann wirtschaftliche Belange erheblich beeinflussen. Dazu nimmt die IHK Hannover regelmäßig kritisch Stellung. Prüfen Sie, ob Ihre Interessen betroffen sind. Nehmen Sie dazu Einblick in die aktuellen Bauleitpläne innerhalb der IHK Region. Erste Info auf einen Blick: hier.
Wird nach Fertigstellung eines Bauvorhabens eine Nutzungsänderung vorgenommen, für die eine geringere Anzahl an Einstellplätzen vorgeschrieben ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Teilen der Ablösesumme.