Die IHK Hannover hat die wichtigsten bau- und planungsrechtlichen Gesetze und Vorschriften auf Bundes- und Landesebene in einer Übersicht zusammen gestellt.
Wird in textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen auf DIN-Vorschriften verwiesen, dann muss die Kommune für Planbetroffene die DIN-Vorschriften zur Einsicht bereithalten.
Mit seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß ein Einzelhandelsausschluß – auch von Betrieben unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit – durch das Ziel eines Einzelhandelskonzepts zur Stärkung ausgewiesener Einzelhandelszentren ausreichend begründet sein kann.
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April zur Unzulässigkeit baugebietsbezogener, Vorhaben-unabhängiger Verkaufsflächenobergrenzen in Sondergebieten stellt die Rechtswirksamkeit zahlreicher Bebauungspläne bundesweit in Frage.
Die Zielsetzungen eines Einzelhandelskonzepts zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels in einem Gemeindegebiet sind grundsätzlich geeignet und rechtmäßig, um eine Veränderungssperre und Zurückstellung eines nicht zielkonformen Einzelhandelsvorhabens zu begründen. So entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Noch zieren sich die meisten niedersächsischen Kommunen, verbindliche Aussagen und Festlegungen zur Entwicklung des Einzelhandels auf ihrem Gebiet zu treffen. Dabei werden jedoch eindeutig beschriebene, stichhaltig begründete und verbindlich beschlossene Ziele zur Einzelhandelsentwicklung baurechtlich immer wichtiger.
Ein baurechtlich nicht als Einkaufszentrum, sondern lediglich als Agglomeration einzustufender Handelsstandort schützt ein in Nachbarschaft neu geplantes Vorhaben nicht vor der Prüfung der Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden und weiterem zulässigen Einzelhandel, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 27. September 2007.
Die von der IHK Hannover zusammengestellte Liste der Planungsbüros und Gutachter mit Aufgabenschwerpunkt im Bereich Einzelhandelskonzepte und Verträglichkeitsgutachten zu Einzelhandelsgroßprojekten liegt jetzt in aktueller Fassung vor.
Die Nutzung von Werbeflächen an publikumswirksamen Außenstandorten ist kostspielig. Deshalb kann sich alternativ beispielsweise das Aufstellen eines Anhängers mit Werbetafeln lohnen. Doch das ist unzulässig, urteilte das VG Minden in einem Einzelfall.
Anlagen der Außenwerbung wie beispielsweise Pylone mit aufgesetztem Firmenlogo sind im 40 Meter-Randbereich von Autobahnen unzulässig – selbst dann, wenn ein Bebauungsplan sie zulässt. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 21. September 2006.
Eine bloße amtliche Auskunft über die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist noch keine solide Grundlage für den Baubeginn – dies ist der Tenor eines Urteils des Bundesgerichtshofs.
Ein Lebensmittel-Discounter ist in einem Wohngebiet auch dann unzulässig, wenn er die Größe eines gebietsversorgenden Ladens (ca. 700 m² Verkaufsfläche) nicht überschreitet, sein Einzugsgebiet aber deutlich über den Nahbereich hinaus reicht:
In mehreren Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht bisherige Rechtsprechung zum großflächigen Einzelhandel präzisiert, teilweise aber auch davon abweichende Entscheidungen getroffen. So wurde die Schwelle zur Großflächigkeit von 700 auf 800 qm angehoben. Die Details:
Nicht länger als 12 Wochen nach Antragstellung müssen Bauherren ab Januar 2006 auf die Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über ein beantragtes gewerbliches Bauvorhaben warten. Das versprechen Baugenehmigungsbehörden in der Region Hannover.
Der gegen eine Erweiterung des FOC Ochtumpark in der Gemeinde Stuhr durchgesetzte Baustop ist vom OVG Lüneburg mit Beschluß vom 30.11.2005 aufgehoben worden. Auch die IHK Hannover dringt jetzt auf eine außergerichtliche Lösung des Konflikts. Weiter zum Beschluß des OVG.
Einen aktuellen und umfassenden Überblick über die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften für Mobilfunkanlagen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene liefert das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) mit einer neuen Veröffentlichung.
Liegt die Nutzfläche eines Mietobjekts um mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Größe, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, der eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt, urteilte der Bundesgerichtshof.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Gesetzesinitiative zur Aufhebung der Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.
Das am 1. September vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg verkündete Urteil, in dem abschließend die Unzulässigkeit der Bauleitplanung für ein Factory-Outlet-Center in Soltau festgestellt wird, ist jetzt veröffentlicht worden und kann hier heruntergeladen werden.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Genehmigung des bestehenden Factory-Outlet-Centers (FOC) „Ochtumpark“ in Stuhr-Brinkum an der Anschlussstelle Brinkum der BAB A1 südlich Bremens als ebenso unzulässig eingestuft wie eine jetzt geplante Erweiterung dieses Einkaufszentrums.
Parkplätze von Einzelhandelsbetrieben in Nachbarschaft störempfindlicher Nutzungen sind zunehmend Gegenstand von Immissionskonflikten. Nach welchen Maßstäben Parkplatzlärm prognostisch zu ermitteln und zu beurteilen ist, geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
Bei der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben und besonders bei der Unterscheidung zwischen "Läden" und "Einzelhandelsgroßprojekten" kommt es oft maßgeblich auf die Größe der Verkaufsfläche an. Doch was zählt dazu?
Im Rahmen einer Veranstaltung des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) am 5. Juli 2005 in der IHK Hannover wird über „Business Improvement Districts“ (BID) als mögliches Instrument zur Sanierung und Modernisierung innerstädtischer Geschäftsquartiere informiert und diskutiert.
Die zentrale Gesetzesvorschrift zur Abwehr von Einzelhandelsgroßprojekten mit schädlichen Auswirkungen auf die Innenstädte: § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird vom Bundeswirtschaftsministerium als Investitionshindernis eingestuft. Deshalb wird in Kürze mit den Wirtschaftsministerien der Länder über eine Abschaffung der Vorschrift diskutiert.
Nach heftigem Ringen im Vermittlungsausschuss hat das Hochwasserschutzgesetz – im Wesentlichen eine Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes – Rechtskraft erlangt. Experten erwarten, dass die neuen Bedingungen teilweise zu Bauverboten führen werden.
Eine Baustoffrecycling-Anlage ist keine „privilegierte Anlage“ mit Anspruch auf Genehmigung im Außenbereich. Wird ein solches Vorhaben als Teil eines Kiesabbaus genehmigt, verliert es mit Ende des Abbaus seine Genehmigung. So urteilte das OVG Schleswig mit wichtigen ergänzenden Feststellungen.
Entscheidet eine Behörde über einen Bauantrag nicht in angemessener Frist, kann der dadurch entstandene Nachteil einen Schadenersatzanspruch begründen. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Der Start in die Selbständigkeit in der eigenen Wohnung spart Kosten, kann aber baurechtlich unzulässig sein und sogar ein Klagerecht gestörter Nachbarn begründen. Deshalb ist frühzeitige Information über die Möglichkeit zur Nutzung der Wohnung für gewerbliche Zwecke dringend notwendig.
Die Errichtung eines 10 Meter hohen Antennenmastes für eine UMTS-Basisstation zum Aufbau eines UMTS-Netzes liegt im öffentlichen Interesse und kann daher auch in einem Reinen Wohngebiet (WR) zulässig sein, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Bislang galt, dass die zulässige Größe von Verkaufsflächen des Einzelhandels grundsätzlich nur in Sondergebieten (SO) festgesetzt werden darf. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht eine abweichende, allerdings umstrittene Entscheidung getroffen.
Noch bis Ende 2008 bleibt die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich der Gemeinden für nicht landwirtschaftliche Zwecke erlaubt. Ursprünglich war diese Möglichkeit bis Ende 2004 befristet.
Auf ein geteiltes Echo stößt die Ankündigung, dass das Outlet Center Ochtumpark in der Gemeinde Stuhr bei Bremen in einer ersten Ausbaustufe von derzeit schätzungsweise 13.000 auf 19.500 Quadratmeter Verkaufsfläche ausgebaut werden soll.
Einen vollständigen und sehr differenzierten Überblick über Bestand und Planung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie über potenzielle Gewerbeflächenstandorte im Landkreis Diepholz und deren Bewertung gibt das gerade fertiggestellte Gewerbeflächenentwicklungskonzept.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Ziel ist die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsstättenrechtes. Hier finden Sie den Verordnungstext und eine vergleichende Übersicht der Änderungen.
Der in der Verwaltungspraxis immer wieder anzutreffenden Auffassung, wonach Einzelhandelsgroßprojekte nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig seien, hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Beschlusses vom 22. Juli 2004 erneut widersprochen.
Der Markt ändert sich. Das Bundesverwaltungsgericht aber hält an seiner Grundsatzentscheidung fest: 700 Quadratmeter Verkaufsfläche und nicht wesentlich mehr sind die Schwelle zwischen einem „Laden“ und einem Einzelhandelsgroßprojekt. So entschied das Gericht am 22. Juli 2004.
Werbeanlagen können in Niedersachsen unter dem Vorbehalt eines Widerrufs genehmigt werden. Macht die Behörde von diesem Recht der Einschränkung einer Genehmigung Gebrauch, muss sie dies detailliert begründen, urteilte das OVG Lüneburg am 10. März.
Nach bisheriger Rechtsprechung bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit eines Einzelhandelsprojekts, wenn dadurch nachweislich Umsatzverluste von 10 Prozent im Einzelhandel benachbarter Gemeinden verursacht werden. Diese Schwelle ist deutlich zu niedrig angesetzt, entschied jetzt das VG Göttingen.
Für Bewohner im Umfeld von Mobilfunksendeanlagen ist deren Betrieb zumutbar, wenn die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Seit Mitte Februar liegt dazu eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor.
Die gewerbsmäßige Ausübung der Prostitution ist in Wohngebieten unzulässig, so der Beschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2004.
Probleme von Unternehmen mit störempfindlicher Nachbarschaft können im Dialog entschärft werden. Das ist Ziel der offenen Umfeldkommunikation. Eine Anleitung zum Aufbau dieses Nachbarschaftsdialogs hilft.
Wird nach Fertigstellung eines Bauvorhabens eine Nutzungsänderung vorgenommen, für die eine geringere Anzahl an Einstellplätzen vorgeschrieben ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Teilen der Ablösesumme.
Eine Kommune darf bei Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft eines Entsorgungsunternehmens nicht darauf vertrauen, dass sich die drohenden Konflikte dadurch lösen, dass das Unternehmen möglicherweise umsiedelt.
Die Gemeinde Isernhagen trifft Vorsorge für die Weiterentwicklung des Fachmarkt- und Einkaufszentrums im Ortsteil Altwarmbüchen vor den Toren Hannovers.Das EKZ Altwarmbüchen zählt seit Jahrzehnten bundesweit zu den umstrittensten Einkaufszentren auf der „Grünen Wiese“.
Jüngste Entscheidungen des OVG Lüneburg lassen daran zweifeln, dass Einzelhandelsgroßprojekten die verbindlichen Ziele des Landes-Raumordnungsprogrammes künftig noch wirksam entgegen gehalten werden können.
Der Anspruch eines Nachbarn auf Schutz vor unzumutbarem Lärm eines ungenehmigt eingerichteten Gaststättenbetriebes kann ein gewichtigerer Grund für ein sofortiges Nutzungsverbot sein, als die fehlende Baugenehmigung für den gastronomischen Betrieb. So entschied das OVG Sachsen in einem Einzelfall.
Mit dem internationalen Immobilienpreis DIFA-AWARD 2006 zeichnet die DIFA Deutsche Immobilien Fonds AG innerstädtische Quartiere aus, die im europäischen Vergleich die höchste Lebensqualität haben und die Städte langfristig attraktiv halten.