Dienstag, 22. Mai 2012

    Niedersächsischer Wertgrenzenerlass für 2012 verlängert

    Der bestehende Erlass zur „Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte“ wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Die im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 14. Dezember 2011 (Jg.61, Nr. 46) veröffentlichte Regelung ist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 gültig.

    Im Vergleich zum aktuellen Erlass werden für freihändige Vergaben von Bau- (von 100.000 Euro auf 75.000 Euro) sowie Liefer- und Dienstleistungen (von 100.000 Euro auf 50.000 Euro) abgesenkte Wertgrenzen festgelegt. Daneben sind erhöhte Anforderungen bei der Auswahl der aufzufordernden Unternehmen zu beachten, wie auch eine Stärkung der nachträglichen Transparenz durch zusätzliche zentrale Veröffentlichung der Vergaben auf der Plattform des Bundes.

    Die Wertgrenzen, ab denen die öffentlichen Auftraggeber ihre Vergaben öffentlich ausschreiben müssen, wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II sowohl im Bund als auch in allen Bundesländern durch Erlasse im Jahr 2009 erheblich heraufgesetzt. Die ursprünglich auf zwei Jahre angelegten Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben hatten bereits fast alle Bundesländer – zumeist bis Ende 2011 – verlängert.

     

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    Letzte Änderung:  16.12.2011
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