
Die Wertgrenzen, ab denen die öffentlichen Auftraggeber ihre Vergaben öffentlich ausschreiben müssen, wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II sowohl im Bund als auch in allen Bundesländern durch Erlasse im Jahr 2009 erheblich heraufgesetzt.
Die ursprünglich auf zwei Jahre angelegten Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben haben fast alle Bundesländer, so auch Niedersachsen, – zumeist bis Ende 2012 – verlängert. Für die Behörden der Bundesverwaltung gelten die in der VOB/A von 2009 festgelegten Werte. Die Auftragsberatungsstellen und Industrie- und Handelskammern haben eine Liste aller derzeit gültigen Regelungen zusammengestellt.
Für Unternehmen bieten die Wertgrenzen den Vorteil, dass die öffentlichen Auftraggeber verstärkt die Firmen vor Ort zur Angebotsabgabe auffordern können. Andererseits wird die Möglichkeit der Unternehmen eingeschränkt, von dieser Art von Beschaffungsaufträgen zu erfahren, da sie nicht mehr durch Zeitungen oder andere Medien veröffentlicht werden. Deshalb ist es für diejenigen Firmen, die für die öffentliche Hand arbeiten wollen, sinnvoll, ihre Vertriebs- und Marketingaktivitäten so zu gestalten bzw. zu verstärken, dass bei Behörden und öffentlichen Institutionen ihr Unternehmen und ihr Leistungsspektrum bekannt wird, um zum Kreis möglicher Auftragnehmer zu gehören.
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