
Zur Nachprüfung von Vergabeverfahren ab und oberhalb der Schwellenwerte können sich Bieter an die entsprechenden Vergabekammern wenden.
Niedersachsen
Vergabekammer:
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach 2520
21332 Lüneburg
Tel. (04131)/15-1334/1335
Fax: 04131/15-2943
Vergabesenat:
Oberlandesgericht Celle
- Vergabesenat –
Schlossplatz 2
29221 Celle
Tel. 80511) 206-759
Fax: 0511/206-208
Die Vergabekammer bei der Oberfinanzdirektion Hannover für Nachprüfungsverfahren der niedersächsischen Hochbauverwaltung und sämtlicher anderer Vergaben des Geschäftsbereiches des niedersächsischen Finanzministeriums wurde zum 30.06.2008 aufgelöst und auf die Vergabekammer Lüneburg beim MW übertragen. Bereits vorher ist die Vergabekammer für den Straßenbau auf die Vergabekammer Lüneburg übergegangen.
Bund
Für Ausschreibungen, die dem Bund zuzurechnen sind (Bundesministerien, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit und andere) sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig.
Bundeskartellamt
Vergabekammern des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefax: 0228 9499–163
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333