Dienstag, 22. Mai 2012

    Niedersächsische Regelungen

    In Niedersachsen sind die Vergaben der öffentlichen Hand zusätzlich durch das neue Landesvergabegesetz (LVergabeG) geregelt, das zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist.

     

    Eine Modifizierung erfolgte bereits in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II, die im Nds. Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 weitgehend nachvollzogen werden. Hiernach sind jetzt erst ab einem Bauauftragswert von 100.000 € die Regelungen des LVergabeG zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.

     

    Im Nds. Wertgrenzenerlass werden in Folge des Konjunkturpakets II der Bundesregierung spezifische Verfahrenserleichterungen bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben von Leistungen ermöglicht, welche befristet für die Jahre 2009 - 2010 unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gelten.

     

    Auf der Website des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr finden sich alle für das Land gültigen Rechtsgrundlagen. Besonders ist auf den Formular-Service Niedersachsen hinzuweisen, unter dem Unternehmen die entsprechenden Unterlagen zur Abgabe ihrer Angebote finden.

     

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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    Letzte Änderung:  22.07.2009
    Dokumenten-Nr.: 110813691

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