
Die Änderung des "Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary – CPV-Codes)" für das Amtsblatt der EU ist seit dem 15. September 2008 gültig.
Ziel der Neufassung der CPV-Codes ist es gewesen, der Entwicklung des Marktes, insbesondere neuen technologischen Entwicklungen, und des Bedarfs der Nutzer Rechnung zu tragen. Die etwas über 10.000 CPV-Codes sind weniger material- und mehr produktorientiert ausgerichtet. Zahlreiche alte Codierungen wurden gestrichen und stattdessen der codierungsarme Dienstleistungsbereich ergänzt. Eine Gegenüberstellung alter und neuer Codes hat die EU aufbereitet.
Erläuterung:
Die CPV-Codierung, die gemäß der Richtlinie zum Öffentlichen Auftragswesen 2004/18/EG zwingend von jeder Vergabestelle in einer EU-Bekanntmachung anzugeben ist, stellt eine produktbezogene Zahlencodierung dar, die in den EU-Bekanntmachungen zur Überwindung der Sprachbarrieren einen Kurztext für jede europaweite Ausschreibung in jeder Amtssprache der EU generiert.
Die neue Gültigkeit der CPV-Codes ist die Berichtigung der in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 213/2008 der Kommission vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG im Hinblick auf die Überarbeitung des Vokabulars.
aktualisiert: 5/2009
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