Dienstag, 22. Mai 2012

    Untersuchung zur „grünen Beschaffung“ in den Bundesländern

    Das Umweltbundesamt (UBA) hat an das Ökoinstitut e.V. in Freiburg eine Untersuchung zur umweltfreundlichen Beschaffung in den Bundesländern in Auftrag gegeben.

    Das Institut hat eine Beschreibung erarbeitet sowie eine Übersicht über die derzeit auf Bundesländerebene bestehenden Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, verwaltungsinterne Vorschriften zuzüglich Projekte und Initiativen zur Förderung umweltfreundlicher Beschaffung erstellt.

    Auf nationaler Ebene wird im Vergaberecht bereits im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vierter Teil von 2009, und aktuell umgesetzt in der Vergabeverordnung von 2011 der ökologische und nachhaltige Einkauf forciert. Auf Länderebene sind Berlin, Bremen und Hamburg Vorreiter, die ökologische Beschaffung in die Landesvergabegesetze aufgenommen haben.

    In Niedersachsen gelten neben dem § 3 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG), dem Runderlass vom 24.02.2009 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) insbesondere die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums „Öffentliches Auftragswesen: Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“.

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    Letzte Änderung:  06.10.2011
    Dokumenten-Nr.: 101121928

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