Der Erlass zur „Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte“ wurde um ein weiteres Jahr bis Ende 2012 verlängert. Jedoch wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben abgesenkt und die Transpa-renzpflichten erhöht.
Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass dank der EU-Regeln für eine offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe die Behörden in den Mitgliedstaaten rund 20 Mrd. Euro einsparen und Kosten um bis zu vier Prozent senken konnten.
Das Umweltbundesamt hat an das Ökoinstitut in Freiburg eine Untersuchung zur umweltfreundlichen Beschaffung in den Bundesländern in Auftrag gegeben. In der jetzt veröffentlichten Publikation sind die die geltenden Regelungen beschrieben und zusammengestellt worden.
Eine neue Internetseite der EU-Kommission fasst alles Wesentliche zum europäischen Vergaberecht zusammen und enthält ebenso Hinweise auf die nationalen Vergaberechtsvorschriften der Mitgliedsländer.
Viele Bundesländer haben die Wertgrenzenerlasse für öffentliche Aufträge ver-längert. Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen von Bund und Ländern ha-ben die Auftragsberatungsstellen und Industrie- und Handelskammern zusammen gestellt.
Die zwingend in jeder EU-Bekanntmachung anzugebene CPV-Codierung wurde markt- und bedarfsorientiert überarbeitet und ist seit dem 15. September 2008 gültig. Vergabestellen können treffsichere Kurzbeschreibungen für EU-Ausschreibungen abgeben. Die Codes erhalten Sie als Download.
In einer umfassenden Online-Version hat der Bereich "Öffentliches Auftragswesen" des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums alle derzeit gültigen Regelungen und Erläuterungen zusammengestellt.