
Die neue "Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung –SektVO)" wurde am 28. September 2009 im Bundesgesetzblatt, S.3110, verkündet und ist einen Tag danach in Kraft getreten.
Die Verordnung gilt für öffentliche Auftraggeber gemäß Paragraph 98 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Aufträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs vergeben, deren Auftragswerte die Schwellenwerte übersteigen.
Der Artikel 1 enthält in sieben Abschnitten und 34 Paragraphen die Bestimmungen rund um das Vergabeverfahren: Allgemeine Bestimmungen, Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Bekanntmachungen und Fristen, Anforderungen an Unternehmen, Prüfung und Wertung von Angeboten, besondere Bestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen. Im Anhang 1 sind im Teil A die vorrangigen Dienstleistungen aufgeführt, für die die gesamte Verordnung uneingeschränkt Anwendung findet. Der Teil B umfasst die nachrangigen Dienstleistungen, für die nur einige Paragraphen gültig sind. Anhang 2 definiert die technischen Spezifikationen und Anhang 3 den Umfang der Informationen, die die Bekanntmachung über vergebene Aufträge enthalten muss.
Durch Artikel 2 der Verordnung wird die Vergabeverordnung (VGV) geändert und die § 2 Nummer 1 sowie § 7 und § 12 aufgehoben. Damit fällt der Verweis auf die Abschnitte 3 und 4 der Verdingungs- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) weg, die damit aufgehoben sind.
Dies bedeutet, dass für den Sektorenbereich ab dem 29. September 2009 nur noch die Sektorenverordnung anzuwenden und dass die VOB/A von 2006 und die VOL/A von 2006 ab sofort nur noch in den Abschnitten 1 und 2 gültig sind.
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