Donnerstag, 9. Februar 2012
    IHK Hannover Themen Standort / Branchen Öffentliche Aufträge Vergaberecht Rechtsgrundlagen Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOL und VOF ab 11. Juni in Kraft

    Vergabe- und Vertragsverordnungen VOB, VOL und VOF ab 11. Juni in Kraft

    2Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) ist gestern, am Donnerstag, den 10. Juni 2010, im Bundesgesetzblatt I Nr. 30 Seite 724 verkündet worden.

     

    Sie tritt damit heute am Freitag, den 11. Juni 2010, in Kraft. Damit sind die novellierten Ver-gabe- und Vertragsordnungen für Bau- (VOB/A), Liefer-/Dienstleistungen (VOL/A) und freiberufliche Dienstleistungen (VOF) von 2009 endgültig anzuwenden.

     

    Allerdings bedarf es für die Anwendung der ersten Abschnitte der VOB/A und VOL/A (nationale Aufträge – Unterschwellenaufträge) noch eines niedersächsischen Einführungserlasses, der im Niedersächsischen Ministerialblatt eventuell schon in der nächsten Ausgabe am 16.06., sonst in der darauf folgenden am 30.06. verkündet wird.

     

    Die VgV ist das Bindeglied zwischen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vergabe- und Vertragsordnungen (früher: Verdingungsordnungen). Viele Regelungen der bisherigen VgV sind in das GWB übernommen und daher in der VgV gestrichen bzw. zusammengefasst worden. So wurden insbesondere die Regeln zum vergaberechtlichen Rechtsschutz im GWB konzentriert.

     

    In der VgV ist u. a. geregelt:

    • Hinweis, dass für Sektorenauftraggeber (Trinkwasser, Energieversorgung und Verkehr) die Sektorenverordnung SektVO vom 23.09.2009 zur Anwendung kommt (§ 1 Abs. 2 VgV) 
    • Neuregelung der EU-Schwellenwerte (§ 2 VgV)
    • Schätzung des Auftragswerts - Redaktionelle Neufassung (§ 3 VgV)
    • Berücksichtigung des "Energieverbrauchs" im Rahmen der Leistungsbeschreibung sowie als Zuschlagskriterium (sowohl im Bereich der VOB/A als auch der VOL/A) (§ 4 VgV) 
    • Streichung des „Wettbewerblichen Dialogs“ (Vollständige Übernahme in die novellierten Abschnitte 2 der VOB/A und VOL/A)
    • Streichung der §§ 7 bis 13 VgV (Regelungen wurden in die neue SektVO überführt beziehungsweise in das GWB übernommen) 
    • Zusammenfassung der bislang in § 30a VOL/A und § 19 VOF geregelten Melde- und Berichtspflichten im neuen § 17 VgV 
    • Vollständige Streichung des Abschnitts 2 der VgV (Nachprüfungsverfahren)

     

    Die jetzt gültigen Gesetze und Verordnungen im Überblick:

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    Letzte Änderung:  15.06.2010
    Dokumenten-Nr.: 061017996

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