
2Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) ist gestern, am Donnerstag, den 10. Juni 2010, im Bundesgesetzblatt I Nr. 30 Seite 724 verkündet worden.
Sie tritt damit heute am Freitag, den 11. Juni 2010, in Kraft. Damit sind die novellierten Ver-gabe- und Vertragsordnungen für Bau- (VOB/A), Liefer-/Dienstleistungen (VOL/A) und freiberufliche Dienstleistungen (VOF) von 2009 endgültig anzuwenden.
Allerdings bedarf es für die Anwendung der ersten Abschnitte der VOB/A und VOL/A (nationale Aufträge – Unterschwellenaufträge) noch eines niedersächsischen Einführungserlasses, der im Niedersächsischen Ministerialblatt eventuell schon in der nächsten Ausgabe am 16.06., sonst in der darauf folgenden am 30.06. verkündet wird.
Die VgV ist das Bindeglied zwischen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vergabe- und Vertragsordnungen (früher: Verdingungsordnungen). Viele Regelungen der bisherigen VgV sind in das GWB übernommen und daher in der VgV gestrichen bzw. zusammengefasst worden. So wurden insbesondere die Regeln zum vergaberechtlichen Rechtsschutz im GWB konzentriert.
In der VgV ist u. a. geregelt:
Die jetzt gültigen Gesetze und Verordnungen im Überblick:
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333