
Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 11. Juni 2010 Öffentliches Auftragswesen; 1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B, 2. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009, 3. Hinweise zur Präqualifikation tritt rückwirkend zum 11. Juni 2010 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2015.
Damit gelten die neue VOB, VOL und VOF in Niedersachsen.
Den kommunalen Körperschaften werden die Regelungen zur Anwendung empfohlen (Kommunale Selbstverwaltung).
Außerdem regelt der Erlass die Präqualifikation:
Präqualifizierung bedeutet die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von durch die Vergabeordnungen geforderten Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen. Diese Dokumente müssen Unternehmen vorlegen, um ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit nachzuweisen, wenn sie sich um öffentliche Auftritte bewerben.
Die Präqualifikation für den VOB-Bereich wird durch den bundesweit tätigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und seinen fünf Partnerbüros durchgeführt. Diese Zertifizierung ist von den öffentlichen Auftraggebern anzuerkennen.
Ebenso wird empfohlen, die Präqualifizierung VOL, deren Zertifikate in der bundesweiten Datenbank „PQ-VOL“ geführt werden und die von den IHKs und Auftragsberatungsstellen durchgeführt wird, anzuerkennen.
Unternehmen, die im VOL-Bereich ihre Leistungen öffentlichen Auftraggebern anbieten, können sich über die IHK Hannover zertifizieren lassen.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333