Die Schwellenwerte, die festlegen, wann ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss, werden im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst. Die neuen, erhöhten Werte sind mit Änderung der Vergabeverordnung - voraussichtlich im Februar 2012 - gültig.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg bestätigt, dass die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen bei VOL/A-Vergaben im Ermessen des Auftraggebers liegt. Bieter sollten deshalb immer bereits bei Abgabe der Angebote alle geforderten Nachweise mitliefern.
Erlasse des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums regeln die EU-Richtlinie für die öffentliche Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit bis zur geplanten Umsetzung in deutsche Vergabevorschriften Anfang 2012.
Nach wiederholter Novellierung hinsichtlich der Berücksichtigung energieeffizien-ter öffentlicher Beschaffung ist am vergangenen Freitag die Änderung der Verga-beverordnung (VgV) vom 16. August in Kraft getreten.
Bieter sollten bei öffentlichen Aufträgen von vornherein die Gleichwertigkeit von Leistungen bei Nebenangeboten durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, da Gerichtsurteile unterschiedlich ausfallen und die Sachkunde der Vergabestelle nicht immer zählt.
Durch den Runderlass des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, erschienen im Niedersächsischen Ministerialblatt am 16. Juni, sind die neuen VOB, VOL und VOF auch auf Landesebene in Kraft gesetzt. Zusätzlich wird die Anwendung und Akzeptanz der Präqualifikation geregelt.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist gestern (10.06.2010) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit sind die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF von 2009 endgültig anzuwenden.
Mit der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenverordnung) wurde eine weitere Standardverordnung im Vergaberecht erneuert. Die Abschnitte 3 und 4 der VOB/A und der VOL/A entfallen.
Abhängig von sogenannten Schwellenwerten muss bei der Beschaffung der öffentlichen Hand entweder nationales oder internationales Vergaberecht entsprechend verschiedener Rechtsvorschriften angewendet werden.