Dienstag, 22. Mai 2012

    Präqualifizierung VOL schafft Vorteile bei Vergaben

    Unternehmen haben Vorteile, wenn Sie sich präqualifizieren lassen und in der  bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL gelistet sind.

    Firmen, die sich häufiger bei öffentlichen Ausschreibungen bewerben, sparen Zeit und Kosten, da bei jeder Angebotsabgabe nur noch das Zertifikat der Präqualifizierung als Kopie eingereicht bzw. der Zertifikatscode angegeben werden muss. Eine Präqualifikation schafft sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise.

    Wenn Vergabestellen beschränkt ausschreiben oder freihändig vergeben wollen, haben sie die Möglichkeit, unter Verwendung der unterschiedlichsten Suchkriterien wie CPV-Code oder Umkreissuche nach geeigneten Unternehmen in der Präqualifizierungsdatenbank VOL zu suchen und schon eine Vorauswahl zu treffen.

    Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach den Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL). Unternehmen reichen einmal jährlich bei einer dezentralen Präqualifizierungstelle die vorgesehen Nachweise, die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit dokumentieren sollen, ein und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat mit Zertifikatscode. 

    Die Präqualifizierung VOL ist ein Service der IHKs und Auftragsberatungsstellen in Deutschland. Die Zertifizierung erfolgt dezentral. Bislang haben fast 1.400 Firmen das Angebot wahrgenommen und sind in der Datenbank unter den unterschiedlichsten Suchkriterien zu finden. Das Zertifikat ist ein Jahr gültig und kostet über die Niedersächsische IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover/Braunschweig im ersten Jahr 215 Euro (netto).

    Als Eignungsnachweise müssen vorgelegt werden: Erklärung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialabgaben und Steuern, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung, entsprechend Handelsregisterauszug, Berufsregisterauszug, IHK- und/oder Handwerksrolleneintragung, Eigenerklärung zu nicht bestehender Insolvenz und nicht verübten Straftaten sowie Umsatznachweise der letzten drei Jahre, Anzahl der Beschäftigten und Referenzen für mindestens drei Einzelleistungen. Die vorgenannten Nachweise entsprechen den Auslegungen in der VOL (§6 Abs.4 VOL/A 1. Abschnitt).

    Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland Sonderregelungen, die über Erlasse oder Landesvergabegesetze geregelt werden, wie Tariftreue, Mindestlohn, Ausbildung etc. Diese Regelungen ändern sich bedauerlicherweise permanent. Üblicherweise gibt es bei Ausschreibungen eine Liste mit der Aufstellung aller geforderten Nachweise. Falls Unklarheiten auftauchen, hilft meistens ein kurzer Anruf bei der Vergabestelle. Des Weiteren kann es noch spezielle im direkten Zusammenhang mit der Vergabe stehende Eignungsnachweise geben, wie zum Beispiel eine spezielle fachliche Zertifizierung.

    Im Baubereich - nach der Vergabe- und Vertragordnung für Bauleistungen VOB - gibt es, unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, eine eigene Zertifizierung. Diese wird über den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. durchgeführt. Bauunternehmen können sich auch über das Hessische Präqualifikationsregister (erheblich günstiger) präqualifizieren lassen. Die Erfahrungen mit der bundesweiten Akzeptanz sind gut.

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    Letzte Änderung:  20.10.2011
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