Dienstag, 22. Mai 2012

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    Dr. Martin Knufinke

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    Mindestlöhne in Niedersachsen

    Die IHK Hannover hat eine Übersicht zu den in Niedersachsen geltenden Mindestlöhnen erstellt. Bei Sicherheits- und Wäschereidienstleistungen stehen Erhöhungen der Mindestlöhne bevor.

    Die in verschiedenen Verordnungen festgelegten Entgeltuntergrenzen verpflichten alle in- und ausländischen Arbeitgeber, ihren in Niedersachsen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Die Verordnungen legen zum Teil auch schon Erhöhungen für 2013 fest.

    Aktuelle Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für Niedersachsen (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Stand: 29. Dezember 2011)

    • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.11.2011: 8,33 €
    • Baugewerbe
      Mindestlohn I (einfache Bau- und Montagearbeiten/Werker):
      Seit 01.01.2012: 11,05 €

      Mindestlohn II (fachlich begrenzte Arbeiten/Fachwerker):
      Seit 01.01.2012: 13,40 €
    • Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
      Tarifgruppe 1 (Werker/Hauer)
      Seit 01.11.2011: 11,53 €
      Tarifgruppe 2 (Hauer/Facharbeiter mit Spezialkenntnissen)
      Seit 01.11.2011: 12,81 €
    • Dachdeckerhandwerk
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.01.2012: 11,00 €
    • Elektrohandwerk
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.01.2012: 9,80 €
    • Gebäudereinigung
      Lohngruppe 1 (u. a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten):
      Seit 01.01.2012: 8,82 €

      Lohngruppe 6 (u. a. Glas- und Fassadenreinigung):
      Seit 01.01.2012: 11,33 €
    • Maler- und Lackiererhandwerk
      Ungelernte Arbeitnehmer:
      Seit 01.07.2011: 9,75 €

      Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen):
      Seit 01.07.2011: 11,75 €
    • Pflegebranche
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.01.2012: 8,75 €
    • Sicherheitsdienstleistungen
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.06.2011: 7,26 €
      Ab 01.03.2012: 7,38 €

    • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.04.2011: 7,80 €
      Ab 01.04.2012: 8,00 €
    • Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
      Einheitlicher Mindestlohn seit 01.01.2012: 7,89 €
      Ab 01.11.2012: 8,19 €

    Neben den Mindestlöhnen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gibt es in zahlreichen anderen Branchen sogenannte „allgemeinverbindliche Tarifverträge“. Für die betreffenden Branchen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifverträge für alle Unternehmen, unabhängig von der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, für verbindlich erklärt. Bundesweit sind knapp 500 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden. Für Niedersachsen sind zahlreiche Branchen vom Betonsteingewerbe über die Bekleidungsindustrie, das Gastgewerbe bis zur Brot- und Backwarenindustrie betroffen. Die aktuell gültige Übersicht (27 S., pdf) finden Sie hier.

    Andere Tarifgehälter mit Details von Tarifabschlüssen für über 100 Wirtschaftszweige – vom Abbruchgewerbe bis zur Zuckerindustrie – in Nordrhein-Westfalen, die teilweise auch in Niedersachsen gültig sind, nennt das Tarifregister des Arbeitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Da vergleichbare Daten für Niedersachsen nicht veröffentlicht werden, eignen sich die Angaben zumindest als Orientierungshilfe. Die Daten des Tarifregisters finden Sie hier.

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    Letzte Änderung:  09.02.2012
    Dokumenten-Nr.: 021222988

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