Freitag, 12. März 2010

Ansprechpartner/-in

Hans-Hermann Buhr

Telefon: 0511/3107-377
Fax: 0511/3107-435
E-Mail

Onlineverfahren für Künstlersozialabgabe

Für Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von Interesse: Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Verwertern ein neues Verfahren an, ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe, die bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, online zu erstellen und auch online zu übermitteln.

 

Es gibt drei Wege, die zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und an die Künstlersozialkasse zu übermitteln:

  • Die elektronische Variante: Über einen Kartenleser und eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur können die Vordrucke digital signiert und rechtsgültig versendet werden.
  • Die Kombination aus elektronischer Variante und Postweg: Die Daten können auch ohne elektronische Signatur am PC eingetragen und versendet werden. Anschließend wird das Formular ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Künstlersozialkasse gesendet.
  • Die Übermittlung der Unterlagen auf dem Postweg: Die Angaben können im Vordruck am PC ausgefüllt werden. Der ausgedruckte und unterschriebene Vordruck wird anschließend per Post an die Künstlersozialkasse gesendet.

 

Auch Unternehmer und andere potenzielle Verwerter, die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe überhaupt verpflichtet sind, finden dafür eine Unterlage. Hinweise zur Wahl des richtigen Formulars werden ebenso gegeben wie auch die Hotline des Dienstleisters für die Signaturkomponente aufgeführt wird.

 

Auf den Internetseiten des Formularcenters finden sich eine Vielzahl weiterer Informationen zum Themenkreis "Künstlersozialabgabe" wie z. B. Rechtsgrundlagen, häufig gestellte Fragen (FAQ = frequently asked questions), Künstlersozialkasse in Zahlen, Links, Meldungen.

 

Hinweise: Der Abgabesatz für ab dem 1. Januar 2010 gezahlte Entgelte für Nutzung oder Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen wurde von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt (Quelle: Künstlersozialabgabeverordnung 2010 - Bundesgesetzblatt (BGBl) 2009 I S. 2840).

 

Die IHK Hannover hat ein Merkblatt zur Künstlersozialabgabe erstellt, das einen Überblick über die Thematik bietet und immer wieder auftauchende Fragen beantwortet. Dieses Merkblatt befindet sich auf aktuellem Stand.

 

Die Inhalte:

  • Die Künstlersozialabgabe: ein Überblick
  • Rechtsgrundlage der Künstlersozialabgabe
  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Begriffsdefinitionen
  • Wie funktioniert das Verfahren mit der Künstlersozialkasse?
  • Welche Entgelte sind aufzuzeichnen?
  • Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
  • Wie hoch ist der Abgabesatz?
  • Klare Verträge sind wichtig
  • Ausgleichsvereinigung
  • Weiterführende Informationen

 

Bei Fragen: IHK Hannover, Handel und Dienstleistungen, Hans-Hermann Buhr, Tel. (0511) 3107-377, Recht, Marc Weigand, Tel. (0511) 3107-338, E-Mail: weigand(at)hannover.ihk.de.

 

Hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?
Ihre Bewertung der Informationen nach Schulnoten:
123456
Durchschnitt: 1.20 (5 Wertg.)Top 20 Seiten
Letzte Änderung:  25.01.2010
Dokumenten-Nr.: 011016912

Themen:

IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

IHK Hannover 2010, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333