
Für Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von Interesse: Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Verwertern ein neues Verfahren an, ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe, die bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, online zu erstellen und auch online zu übermitteln.
Es gibt drei Wege, die zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und an die Künstlersozialkasse zu übermitteln:
Auch Unternehmer und andere potenzielle Verwerter, die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe überhaupt verpflichtet sind, finden dafür eine Unterlage. Hinweise zur Wahl des richtigen Formulars werden ebenso gegeben wie auch die Hotline des Dienstleisters für die Signaturkomponente aufgeführt wird.
Auf den Internetseiten des Formularcenters finden sich eine Vielzahl weiterer Informationen zum Themenkreis "Künstlersozialabgabe" wie z. B. Rechtsgrundlagen, häufig gestellte Fragen (FAQ = frequently asked questions), Künstlersozialkasse in Zahlen, Links, Meldungen.
Hinweise: Der Abgabesatz für ab dem 1. Januar 2010 gezahlte Entgelte für Nutzung oder Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen wurde von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt (Quelle: Künstlersozialabgabeverordnung 2010 - Bundesgesetzblatt (BGBl) 2009 I S. 2840).
Die IHK Hannover hat ein Merkblatt zur Künstlersozialabgabe erstellt, das einen Überblick über die Thematik bietet und immer wieder auftauchende Fragen beantwortet. Dieses Merkblatt befindet sich auf aktuellem Stand.
Die Inhalte:
Bei Fragen: IHK Hannover, Handel und Dienstleistungen, Hans-Hermann Buhr, Tel. (0511) 3107-377, Recht, Marc Weigand, Tel. (0511) 3107-338, E-Mail: weigand(at)hannover.ihk.de.