
Wichtig für Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird oder für das Abspielen von Hintergrundmusik: Die Tarife der GEMA haben sich zum 1. Januar 2012 geändert. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt 0,75 Prozent. Die Erhöhung kommt ab der nächsten Fälligkeit des Vertrags zwischen der GEMA und dem Musiknutzer zum Tragen. Bei Nutzung GEMA-freier Musik fällt auch keine GEMA-Gebühr an. Eine Übersicht über die Arten der öffentlichen Musiknutzung und ihre Tarife finden Sie nachstehend verlinkt.
Tarife 2012 im Überblick: (https://www.gema.de/ad-tarife)
Art der öffentlichen Musiknutzung:
Mit der Formularsuche finden Sie den Internetseiten der GEMA mehr als 90 verschiedene Formulare.
Hinweis 1:
Vor dem Hintergrund der in den Bundesländern eingeführten Nichtraucherschutzgesetze gilt es noch einmal hervorzuheben, dass für neu abgetrennte Raucherräume kein neuer GEMA-Vertrag abgeschlossen werden muss. Es gilt weiterhin die bereits lizenzierte Gesamtfläche, wenn in beiden Räumen die gleiche Musik gespielt wird.
Hinweis 2:
Die GEMA gewährt Mitgliedern von Verbänden (zum Beispiel Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V., DEHOGA Niedersachsen oder auch bcsd Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.), mit denen Rahmenverträge abgeschlossen wurden, einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent auf die Normalvergütungssätze. Eine Liste aller 476 Gesamtvertragspartner finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt:
Eine legale öffentliche Musiknutzung ist auf der Basis des Urheberrechtsgesetzes vom Erwerb der Rechte zur Musikwiedergabe abhängig. Entsprechende Lizenzzahlungen hierfür sind auch von Betrieben zu entrichten, die eine Hintergrundmusikwiedergabe per Tonträger, Hörfunk, Tonträger und Hörfunk oder Fernsehen beabsichtigen oder aber Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik durchführen wollen. Die Höhe der Vergütungssätze ist abhängig von der Art der Musikwiedergabe, von der Größe der betroffenen Räumlichkeiten, von der Erhebung und Höhe eines Eintrittsgeldes, Tanzgeldes oder sonstiger Entgelte und davon, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Musiknutzung ist, oder ob ein Jahrespauschalvertrag abgeschlossen werden soll.
Ansprechpartner:
Eine individuelle Information zu den Bedingungen der konkret geplanten Musiknutzung erhalten Sie bei der auch für die IHK-Region Hannover zuständigen GEMA-Bezirksdirektion Hamburg, Schierenberg 66, 22145 Hamburg, Tel. (0 40) 67 90-0, Fax (0 40) 67 90 93-700, E-Mail: bd-hh(at)gema.de, Internet: http://www.gema.de.
Mehr Informationen zur GEMA enthält das von der IHK Hannover erstellte, aktuell überarbeitete neun Seiten umfassende Merkblatt. Die Themen:
Bei Fragen: IHK Hannover, Handel und Dienstleistungen, Hans-Hermann Buhr, Tel. 0511/3107-377.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333
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