
Seit Anfang des Jahres 2007 können Eltern, die in der Region Hannover wohnen, ihr Kind in begründeten Einzelfällen auch in Kindergärten außerhalb ihres Wohnorts betreuen lassen. Möglich ist dies aufgrund einer Übereinkunft zwischen den Kommunen in der Region Hannover, nach der die Gemeinde, die das Kind zur Betreuung in eine Kita aufnimmt, von der Wohnortkommune einen pauschalen Kostenausgleich erhält. Ziel ist es, den Eltern die Vereinbarung von Kindererziehung mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Wichtig dabei: Die Regelung gilt auch für Betreuungsplätze, die von einem Betrieb bereitgestellt werden. Die Entscheidung erfolgt per Einzelfallprüfung.
Informationen hierzu gibt es bei: Heike Schulz, Region Hannover, Tel.: 0511/616-22331, E-Mail Heike.Schulz(at)region-hannover.de oder auf der Internetseite der Region Hannover.
Autor:
Dr. Michael Seitz
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Mahnke
IHK Hannover
Tel. 0511/3107-226
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IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333