Dienstag, 22. Mai 2012

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    Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung: Bundesprogramm verlängert

    Das Bundesfamilienministerium hat im September 2009 die Fördermöglichkeiten für Kinderbetreuung von Unternehmen ausgeweitet und die Antragsfrist für das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert. Möglich ist jetzt auch eine Kofinanzierung der betrieblichen Betreuungseinrichtungen durch Länder und Kommunen. Mit der Verlängerung der Antragsphase sollen neue Anreize für betriebliche Kinderbetreuung geschaffen und der aktuellen Wirtschaftslage Rechnung getragen werden.

    Das Programm richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt.

    Mehr Informationen im Internet: www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung

     

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    Letzte Änderung:  09.09.2009
    Dokumenten-Nr.: 090915907

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