Dienstag, 22. Mai 2012

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    Jörg Mahnke

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    mahnke(at)hannover.ihk.de

    Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ erweitert

    Das Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet nunmehr jedem Unternehmen - unabhängig von der Unternehmensgröße - die Möglichkeit, neue Plätze für Mitarbeiterkinder gefördert zu bekommen.

     

    An dem Programm, das seit dem 1. September 2008 läuft, können alle Unternehmen teilnehmen, die neue Betreuungsplätze für die Kleinkinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Förderprogramm erstattet zwei Jahre lang 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis zu 6000 Euro pro Platz und Jahr.

     

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei um neue Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren in bestehenden oder neuen Einrichtungen handelt. Weiterhin muss die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen Genehmigungen, insbesondere die Betriebserlaubnis vorliegen und die Betriebskosten der neuen Plätze dürfen nicht gleichzeitig mit anderen öffentlichen platz- und kindbezogenen Mitteln gefördert werden. Dem Programm stehen bis Ende 2011 insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

     

    Unternehmen mit Sitz in Deutschland können sich allein oder gemeinsam beteiligen. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kindertageseinrichtungen.

     

    Nähere Informationen rund um das Förderprogramm erhalten Sie bei der kostenlosen Hotline der Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung“ unter  Tel.-Nr. (0800) 0000945, per E-Mail an kinderbetreuung(at)erfolgsfaktor-familie.de oder im Internet unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

     

     

    Lesen Sie dazu auch den aktuellen IHK-Blog:
    Kinderbetreuung - Flexible Angebote sind immer noch Mangelware

     

     

     

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    Letzte Änderung:  04.11.2008
    Dokumenten-Nr.: 10089944

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