Dienstag, 22. Mai 2012

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    Jörg Mahnke

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    IHK Hannover Themen Standort / Branchen Familie und Beruf Antragsfrist für Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ erneut verlängert

    Antragsfrist für Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ erneut verlängert

    Das Bundesfamilienministerium verlängert erneut die Antragsfrist für das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ um ein halbes Jahr bis Mitte 2011. Die Förderdauer endet spätestens am 31. Dezember 2012. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen und Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen jetzt noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen mindestens sechs neue Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Die Förderdauer endet am 31. Dezember 2012.

    Weitere Informationen zur Erweiterung finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums und auf der Webseite www.erfolgsfaktor-familie.de unter der Rubrik „Betriebliche Kinderbetreuung“. Für Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung steht Ihnen die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 0000 945 (kostenlos) zur Verfügung.


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    Letzte Änderung:  05.08.2010
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