
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden musste, hat zum Ziel, den europäischen Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich weiter auszubauen. Zu diesem Zweck sollen bürokratische Hindernisse abgebaut und der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen gefördert werden. Die Dienstleistungsrichtlinie enthält zahlreiche Vorgaben, die es dem Anbieter einer Dienstleistung leichter machen sollen, seine Leistungen in anderen Mitgliedsstaaten der EU zu erbringen. So verlangt die Richtlinie die elektronische Verfahrensabwicklung und in ganz Europa die Unterstützung der Unternehmen durch so genannte Einheitliche Ansprechpartner (EA), Kontaktstellen, über die Dienstleister auf Wunsch alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln und Informationen erhalten können. Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater - eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen kann in Zukunft von den Erleichterungen der Dienstleistungsrichtlinie profitieren.
Für Niedersachsen ist am 21. Dezember 2009 das Dienstleisterportal Niedersachsen, das niedersächsische Internetportal zum Einheitlichen Ansprechpartner, freigeschaltet worden. Über das Portal können Dienstleistungsunternehmen künftig einen Großteil ihrer Behördengänge online abwickeln. Auf Wunsch steht den Unternehmen dabei ein Ansprechpartner als Behördenlotse zur Seite, der alle notwendigen Schritte koordiniert. Sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner“ stehen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, in den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten sowie den großen selbständigen Städten bereit.
Zentrale Funktionen des Portals:
Ergänzend bestand für Niedersachsen bereits ein Bürger- und Unternehmensservice mit Leistungsbeschreibungen, Hinweisen und elektronischen Formularen. Diese Services werden auf den Portalen der Kommunen und unter www.service.niedersachsen.de zur Verfügung gestellt. Diese Services werden durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und das Dienstleisterportal Niedersachsen weiter ausgebaut.
Auch für das Bundesgebiet und für Europa stehen vielfältige Informationen zur Verfügung. So hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das Informations- und Service-Portal zum Umsetzungsprozess der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (www.dienstleisten-leicht-gemacht.de) aktualisiert.
In Ergänzung hierzu gibt das Portal 21 (www.portal21.de), das nach dem entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie benannt ist, Dienstleistern ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, Verbraucherschutzinformationen, zur Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen, zu Rechtsschutzmöglichkeiten und nennt Anlaufstellen. Mit diesem Portalangebot sollen Unternehmer und Verbraucher als Empfänger von Dienstleistungen effektiv bei ihren ersten Schritten in den europäischen Binnenmarkt unterstützt werden.
Das Portal informiert über folgende Themen:
Auch individuelle Anfragen sind möglich. Das Portal wurde von Germany Trade & Invest und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellt und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL) betrieben.
Ergänzend hat das BMWI einen Flyer zum Start des in Zuständigkeit der Bundesländer eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartners erstellt, der einen kurzen, knappen Überblick über dessen Aufgaben und über die Anlaufpunkte im Internet gibt. Druckexemplare des Flyers können beim BMWi direkt bestellt werden: buero-iia3(at)bmwi.bund.de. Das Bundesportal zu dem vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner sowie die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland finden Sie nachstehend verlinkt.
Weiterführende Informationen im Überblick:
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333