
Nach dem Vorbild der Stadt Köln wird nun auch in niedersächsischen Kommunen die Frage diskutiert, wie Übernachtungsgäste per „Kulturförderabgabe“ zur Finanzierung der klammen Kommunen herangezogen werden könnten. In der IHK-Region Hannover sind es vornehmlich die rot-grün dominierten Räte in der Landeshauptstadt und in Göttingen, die mit Hilfe des kommunalen Steuerfindungsrechts an einen wunden Punkt der schwarz-gelben Bundesregierung rühren. Man wolle auf die Einführung einer kommunalen Kulturförderabgabe gerne verzichten heißt es, wenn die Bundesregierung die ermäßigte Besteuerung für Beherbergungsleistungen rückgängig mache. Klar, denn das Aufkommen aus der Kulturförderabgabe wäre auch viel zu gering, um wirklich Nennenswertes für die kommunalen Haushalte zu erreichen. Auch die kulturelle Zweckbindung hätte bestenfalls eine Legislaturperiode Bestand, denn sie ließe sich nicht wirksam festschreiben. Es geht also nicht um die Sanierung der Haushalte oder die Förderung der Kultur, sondern einzig und allein darum, politische Verhandlungsmasse zu schaffen.
Unabhängig davon, ob man den Hoteliers den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zugestehen will oder nicht, haben sie – wie jeder Bürger - einen Anspruch auf eine widerspruchsfreie Gesetzgebung. Wenn der Bund eine Förderung für eine Branche beschließt, verbietet es sich, dass die Kommunen sie durch eine gegenläufige Besteuerung zunichte machen. Die Kulturförderabgabe wäre darüber hinaus aber auch inhaltlich unvermittelbar: Zwar gibt es in anderen Ländern, wie den USA, ähnliche kommunale Abgaben, doch kennt man dort nichts, was der deutschen Gewerbesteuer gleich käme. Mit dieser zahlen die Unternehmen in Deutschland bereits für die Inanspruchnahme der öffentlichen Infrastruktur, zu welcher zweifelsfrei auch das kommunale Kulturangebot zählt. Wer zusätzliche Abgaben fordert, will doppelt kassieren und erzeugt darüber hinaus noch Argumentationsnot für die Kommunen. Womit wollten etwa Städte, wie Hannover und Göttingen, die weit überdurchschnittliche Sätze bei der Gewerbesteuer verlangen, diese rechtfertigen, wenn nicht mit einem Kulturangebot, das sich von dem in Barsinghausen oder Duderstadt unterscheidet? Beide Seiten - Hotels und Kulturveranstalter – vermarkten oft gemeinsam ihre Angebote und ihren Standort. Sie befinden sich in einer Win-Win-Situation. Diese bewährte Kultur des Miteinanders sollte durch zusätzliche Begehrlichkeiten nicht auf die Probe gestellt werden.
Es wäre ein Stück aus dem politischen Tollhaus, wollte man eine ungeliebte Regelung im bundesweit geltenden Umsatzsteuerrecht tatsächlich durch eine neue – administrativ aufwendige - Bagatell-Steuer auf kommunaler Ebene „neutralisieren“. Schlechte Regeln werden nicht besser, wenn man sie durch noch schlechtere Gesetzgebung auf anderer gebietskörperschaftlicher Ebene ergänzt. Richtig wäre es, zum Ursprung des Problems zurück zu gehen und die Umsatzsteuer insgesamt zu reformieren. So zeigt ein aktuelles, im Auftrag der Bundesregierung erstelltes, Gutachten der Universität des Saarlandes überdeutlich, dass es erhebliche und tragfähige Gründe gibt, eine grundsätzliche Reform der Umsatzsteuer zu fordern. Statt Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, sollten sich Regierung und Opposition darauf konzentrieren, niedrige Regelsteuersätze für alle mit möglichst wenigen Ausnahmen zu verwirklichen. Dies fordert die IHK seit vielen Jahren.
Christian Bebek
IHK Hannover
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