
Kaum hat Bundesfinanzminister Schäuble die Besetzung der Gemeindefinanzkommission bekannt gegeben, zeigen die kommunalen Kassenhüter auch schon die üblichen Reflexe. Landauf landab heißt es, die Gewerbesteuer sei unantastbar und das Aufkommen unverzichtbar. Tatsächlich will aber niemand den Kommunen etwas wegnehmen. Vielmehr ist erklärtes Ziel aller bekannten Reformvorschläge, die Einnahmen zu sichern und stetiger zu gestalten. Warum also gleich angstbeißen?
Dass es gerade bei der Gewerbesteuer erheblichen Reformbedarf gibt, ist unbestritten. Sie ist nicht nur eine extreme Schönwettersteuer mit starken Aufkommensschwankungen, sie wirft auch strukturelle Probleme auf. Der eingeschränkte Kreis der Steuerpflichtigen führt zu einer ungesunden Abhängigkeit der Kommunen von einzelnen Betrieben. Zweitens wirkt die noch von der großen Koalition beschlossene Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auf Kostenbestandteile wie Mieten oder Leasingaufwand in der Krise verheerend und schwächt die Unternehmen. Die überholte Trennung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften führt drittens zu vielen „Gestaltungsbemühungen“, die ein Dauerbrenner bei den Finanzgerichten sind. Und schließlich gibt es unter den Städten deutliche Gewinner mit einem Pro-Kopf-Gewerbesteuer-Aufkommen von mehr als 2000 Euro, genauso wie extreme Verlierer.
Durchaus sympathisch ist ein Vorschlag aus der Wissenschaft, die Gewerbesteuer einfach komplett zu streichen. Schließlich, so das Argument, leiste sie wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer bei den Personengesellschaften und den künstlich abgesenkten Körperschaftsteuersatz keinen nennenswerten Beitrag zum bundesdeutschen Gesamtsteueraufkommen. Durch schlichte Neuverteilung der Anteile an den Gemeinschaftssteuern, bei gleichzeitiger Neujustierung des Länder- und des kommunalen Finanzausgleichs könne man prinzipiell das gleiche Aufkommen und die gleiche Verteilung sicherstellen. Doch die Herausforderung ist groß: Es müssten gleichzeitig mehrere Ausgleichssysteme reformiert werden, die jeweils so kompliziert sind, dass sie nur von wenigen Experten in Finanzministerien und Wissenschaft überhaupt verstanden werden.
Ein anderes, von der Stiftung Marktwirtschaft entwickeltes Drei-Säulen-Modell sieht neben einer kommunalen Wirtschaftssteuer eine Beteiligung der Kommunen am Lohnsteueraufkommen sowie eine Bürgersteuer mit eigenem Hebesatzrecht vor. Dieses Modell trägt zu Recht das Prädikat „mehr Demokratie wagen“, denn die Bürger würden sehr viel unmittelbarer den Zusammenhang zwischen ihren eigenen Steuerzahlungen und den kommunalen Leistungen erkennen. Trotz vieler Vorteile hat auch dieses Modell wenig Aussicht, denn es ist ebenfalls komplex und von Gegnern leicht zu diskreditieren. So wird immer wieder behauptet, der Bürger müsse für die Entlastung der Unternehmen zahlen. Diese Aussage ist zwar falsch, denn der kommunale Zuschlag zur Einkommensteuer würde auf Basis eines abgesenkten Tarifs erfolgen, wird aber dennoch gern geglaubt. Denn wer hat schon Lust, aufwändigen Erklärungen zu lauschen, wenn man sich gerade so schön im eigenen Vorurteil eingenistet hat? Erst recht niemand, wenn es um Steuern geht.
Wahrscheinlich bleibt nur die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Dies scheint die Entwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindegewinnsteuer zu sein, die alle Gewinneinkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, Landwirtschaft und freien Berufen einbezieht. Durch mehr Steuerzahler wäre die neue Steuer stabiler,viele Abgrenzungsprobleme wären auf einen Schlag erledigt und die unterschiedlicheGewinnermittlung je nach Steuerzweck - einschließlich der unseligen Hinzurechnungen- gleich mit. Dieser Weg ist weniger ambitioniert, aber beherrschbarund leichter zu vermitteln. Besser als der Status quo wäre er allemal.
Christian Bebek, IHK Hannover
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