Dienstag, 21. Mai 2013

    Ökosteuer: Abschließende Anträge bei der Ökosteuer bis 31. Juli stellen!

    Unternehmer des Produzierenden Gewerbes, die unterjährig Abschlagszahlungen bei der Ökosteuer für das Kalenderjahr 2011 erhalten haben, müssen sich beeilen, denn die Frist zur abschließenden Antragstellung läuft am 31. Juli aus.

    Die Ökosteuer-Begünstigungen für Strom und primäre Energieträger werden grundsätzlich erst nachträglich und nur auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt erstattet. Die Anträge können auch unterjährig gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei unterjährigen Erstattungsanträgen auch ein Jahresantrag bis 31. Juli des Folgejahres (§ 101 Abs. 3 EnergieStV, § 18 Abs. 3 StromStV) gestellt werden muss.

    Für Abschlagszahlungen, die das Kalenderjahr 2011 betreffen, muss deshalb ein abschließender Antrag daher spätestens bis zum am 31. Juli 2012 gestellt werden. Wer diesen Termin verpasst, und keinen oder nicht rechtzeitig einen abschließenden Antrag für das Kalenderjahr 2011 gestellt hat, bei dem wird das zuständige Hauptzollamt die unterjährig gewährten Abschlagszahlungen zurück fordern.

    Die erforderlichen Formulare zur abschließenden Antragstellung sind HIER unter der Rubrik: Formulare & Merkblätter, Suchbegriffe „Stromsteuer“ bzw. „Energiesteuer“, abrufbar.

    Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um die Ökosteuer finden Sie HIER.

     

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    Letzte Änderung:  21.06.2012
    Dokumenten-Nr.: 061258156

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