Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 veröffentlicht. Die Aufstellung enthält die relevanten Wertgrenzen und Prozentsätze, die für die Lohnsteuer im Jahr 2012 maßgeblich sind.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen neu bekanntgemacht. Sie gelten ab dem 1. Januar 2012, wie aus einem aktuellen Schreiben hervorgeht.
Die Finanzverwaltung akzeptiert künftig die tageweise Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb anstelle der 0,03-Prozent-Monatspauschale. Das kann insbesondere für Außendienstmitarbeiter vorteilhaft sein.
Seit 2010 existieren unterschiedliche Mehrwertsteuersätze fürs Übernachten und Frühstücken. Bei der Reisekostenabrechnung bedarf der Frühstücksanteil in Hotelrechnungen seither besonderer Behandlung. Auch im Jahr 2011 lohnt es, die Alternativen zu prüfen.