
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für das Jahr 2010 den Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nebst Anleitung veröffentlicht. Außerdem wurden die Vordrucke für das Anlageverzeichnis und die Berechnung der Schuldzinsen (Anlage AVEÜR und Anlage SZE) aktualisiert.
Seit 2005 muss für die jährliche Einnahmenüberschussrechnung das amtlich vorgeschriebene Formular „Anlage EÜR“ verwendet werden. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegen, bleiben von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie dürfen stattdessen der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen. Einzelheiten zur Einnahmenüberschussrechnung finden Sie im IHK-Merkblatt „Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende“.
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