
Gewährt ein Arbeitgeber seiner Belegschaft kostenlos oder verbilligt Mahlzeiten, sind diese bei der Lohnsteuer und bei der Sozialversicherung lediglich mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung anzusetzen. Dasselbe gilt für die Gewährung freier Unterkunft.
Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte kann in folgenden Fällen erfolgen:
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und gelten bundeseinheitlich. Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2012 sind am 25. November 2011 durch die 4. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012) vom Bundesrat beschlossen worden.
Im Vergleich zum Jahr 2011 steigt der monatliche Wert für freie Verpflegung von 217 Euro auf 219 Euro und für freie Unterkunft von 206 Euro auf 212 Euro. Der Wert für ein Mittag- und Abendessen wurde von 2,83 Euro auf 2,87 Euro je Mahlzeit angehoben. Der Sachbezugswert für das Frühstück bleibt unverändert bei 1,57 Euro.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333
Kommentar abgeben