
Aufgrund der von der Wirtschaft vorgetragenen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 6. Februar 2012 die Übergangsfrist vom 31. März nochmals bis zum 30. Juni 2012 verlängert.
Die Fristverlängerung bezieht sich nur auf die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Änderungen, die sich auf die Ausfuhren ins Drittland beziehen, sind ab 1. April 2012 anzuwenden. Diese sind jedoch vergleichsweise kleinerer Art.
Ausblick: Das derzeit als Entwurf vorliegende BMF-Schreiben zu den neuen Nachweispflichten soll hinsichtlich der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erneut überarbeitet werden und danach nochmals in eine Verbandsanhörung gehen. Die IHK setzt sich insgesamt für rasche Klarheit und dringend erforderliche Nachbesserungen ein.
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IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333
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