Freitag, 24. Mai 2013

    Bundesverwaltungsgericht erteilt der Bettensteuer eine Absage

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Bettensteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter haben in ihrem gestrigen Urteil entschieden, dass Städte und Gemeinden eine solche Steuer nicht auf beruflich veranlasste Übernachtungen erheben dürfen.

    Geklagt hatten Hotelbetreiber in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben seit 1. Januar 2011 eine sogenannte Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Hotels, Ferienhäusern, Pensionen und ähnlichen Einrichtungen. Nachdem beide Städte die abschlägige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz nicht akzeptiert und Revision beim BVerwG eingelegt hatten, erteilte ihnen nun das BVerwG eine Absage und erklärt beide „Bettensteuer-Satzungen“ für unwirksam. Eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen sei eine örtliche Aufwandsteuer, so das Gericht. Aufwandsteuern erfassen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck komme, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Konsum über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe. Diese Voraussetzung liege zwar bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten Gründen vor, sie fehle jedoch bei beruflich bedingten Übernachtungen.

    In 21 deutschen Kommunen wird die Bettensteuer bereits erhoben, weitere Städte und Gemeinden haben eine Einführung geplant (siehe Übersicht des DEHOGA Bundesverbandes unter der Meldung).

    In der IHK-Region Hannover wird die neue Kommunalsteuer derzeit in zwei Kommunen erhoben: Göttingen nennt sie Beherbergungssteuer und erhebt seit dem 1. Juli 2011 je nach Klassifizierung des Übernachtungsbetriebes zwischen ein bis drei Euro pro Übernachtung. In Hildesheim reicht die Abgabe von 50 Cent bis drei Euro und wird ebenfalls unter dem Namen Beherbergungssteuer seit dem 1. Januar 2012 erhoben. Der Rat der Stadt Hannover hat zwar am 23. Februar 2012 die Einführung einer Übernachtungssteuer ab 2014 beschlossen, jedoch vom Ausgang der vor den Verwaltungsgerichten anhängigen Klagen abhängig gemacht.

    Als Reaktion auf das Urteil des BVerwG haben sowohl die Landeshauptstadt Hannover als auch die Stadt Hildesheim gestern bereits angekündigt, auf die geplante Übernachtungssteuer zu verzichten bzw. die bereits eingenommenen Steuerbeträge nebst etwaiger Zinsen zu erstatten. Die Stadt Göttingen hat heute nachgezogen und angekündigt, die Beherbergungssteuer wieder abzuschaffen.

    Das Urteil des BVerwG bestätigt die Auffassung der IHK Hannover, die sich von Beginn an strikt gegen die Einführung dieser neuen kommunalen Bagatellsteuer ausgesprochen und ihre Position in Anhörungen in Hannover und Göttingen umfassend vorgetragen hat.

     

     

    Hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?
    Ihre Bewertung der Informationen nach Schulnoten:
    123456
    Durchschnitt: 2.50 (4 Wertg.)Top 20 Seiten
    + Kommentare ausblenden  ( Kommentare)
    Keine Kommentare

    Kommentar abgeben




    * Pflichtfelder bitte ausfüllen

    Mister Wonggoogle.com
    Letzte Änderung:  12.07.2012
    Dokumenten-Nr.: 071258290

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333