Montag, 21. Mai 2012
    IHK Hannover Themen Recht / Steuern Steuern Aktuelles Pauschbeträge für Sachentnahmen 2012

    Pauschbeträge für Sachentnahmen 2012

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 24. Januar die Pauschalbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben) für das Jahr 2012 veröffentlicht.

    Die Pauschalen beruhen auf Erfahrungswerten und dienen der vereinfachten Erfassung des Eigenverbrauchs beispielsweise im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Bäckereien. Die Warenentnahmen für den privaten Bedarf können damit monatlich pauschal verbucht werden und entbinden den Steuerpflichtigen so von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

    Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Die Regelung lässt keine Zu- oder Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschalen.

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    Letzte Änderung:  01.02.2012
    Dokumenten-Nr.: 021222887

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