
Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamtes ab 1. Mai zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen.
Besonders für kleine Unternehmen trägt der Markenschutz auf Gemeinschaftsebene zur Rechtssicherheit bei und für größere Unternehmen ist er unverzichtbare Voraussetzung für das internationale Geschäft. Die Gebührensenkung und Verfahrensvereinfachung bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr – die Anmeldegebühr - und keine Eintragungsgebühr mehr zu bezahlen. Auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke wird dadurch erheblich verkürzt.
Für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt zukünftig nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 Euro an, statt wie bisher 1.750 Euro. Internet-Anmelder zahlen zukünftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 Euro (statt bisher 1.600 Euro). Zusätzlich wird die individuelle Gebühr für internationale Markenanmeldungen und –eintragungen, bei denen die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Madrider Markenprotokoll benannt werden soll, von 1.450 Euro auf 870 Euro gesenkt.
EU-Gemeinschaftsmarken werden beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) vorgenommen. Die Nachfrage nach Gemeinschaftsmarken hat sich seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahre 1996 kontinuierlich erhöht. Zwischenzeitlich hat das HABM über 500.000 Marken für Hunderttausende von Unternehmen weltweit registriert. Das HABM finanziert sich ausschließlich aus den Gebühreneinnahmen.
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