
Ab 1. Januar 2013 wird es in Niedersachsen ein Zentrales Vollstreckungsgericht mit Sitz in Goslar geben. Das Zentrale Vollstreckungsgericht führt dann landesweit das Schuldnerverzeichnis und das Register für Vermögensverzeichnisse in elektronischer Form.
Hintergrund für die Bestimmung eines Zentralen Vollstreckungsgerichts ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009, das in weiten Teilen am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.
Für Gläubiger sind Verbesserungen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu erwarten, da die Auskunftsmöglichkeiten verbessert werden. Stellt sich bei einem Vollstreckungsauftrag heraus, dass der Aufenthaltsort des Schuldners nicht zu ermitteln ist, so kann der Gerichtsvollzieher künftig z. B. Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern oder beim Kraftfahrtbundesamt einholen. Sowohl Gerichtsvollzieher und berechtigte Personen (z. B. bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels) können Informationen über die Schuldner in elektronischer Form abrufen.
Quelle: Pressemitteilung Nds. Justizministerium
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