
Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27. Juli 2011 ist am 4. August 2011 in Kraft getreten (BGBl. I. S. 1600). Die erst letztes Jahr als Gesetz verabschiedete Musterwiderrufsbelehrung musste aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Wertersatzvorschriften geändert werden (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C289-07).
Der EuGH hat entschieden, dass die deutschen Vorschriften zum Wertersatz nicht mit der Fernabsatzrichtlinie in Einklang stehen. Es kann daher vom Verbraucher kein genereller Wertersatz verlangt werden:
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist bis zum 4. November 2011 vor. Dennoch sollten die alten Belehrungen so schnell wie möglich geändert werden, da bei Verwendung der alten Muster der Wertersatzanspruch nicht wirksam geltend gemacht werden kann. Die Belehrung muss wie bisher weiterhin zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform erfolgen (per Brief, Telefax oder E-Mail); das bloße Einstellen in den Internetshop reicht also nach wie vor nicht aus.
Hinweis: Auch Trusted Shops hat aktuell ein Whitepaper zum neuen Widerrufsrecht erstellt: Kostenloser Download: Neues Widerrufsrecht 2011
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