Montag, 21. Mai 2012
    IHK Hannover Themen Recht / Steuern Recht Wettbewerbsrecht Vom zulässigen Sonderangebot zum unzulässigen Lockvogelangebot

    Vom zulässigen Sonderangebot zum unzulässigen Lockvogelangebot

    Die Werbung mit Sonderangeboten ist besonders werbewirksam, weil das angesprochene Publikum damit besondere Preisvorteile verbindet. Wann die Werbung mit diesen Begriffen zulässig ist und wann nicht, erläutert ein neues Merkblatt der IHK.

     

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    Letzte Änderung:  08.10.2008
    Dokumenten-Nr.: 100811758

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