Montag, 21. Mai 2012
    IHK Hannover Themen Recht / Steuern Recht Wettbewerbsrecht Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

    Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erlassen

    Die Europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken gilt bereits seit 12.12.2007 über eine richtlinienkonforme Auslegung des deutschen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie erst mit Wirkung vom 30.12.2008 in nationales Recht umgesetzt. Einzelheiten hier. 

    Die Richtlinie verbietet in ihrem Anhang I (schwarze Liste) bestimmte „harte“ Praktiken ausdrücklich. Nachfolgend sind einige wichtige Beispiele aufgeführt:

    • Aggressive Geschäftspraktiken
    • Herbeiführen des Eindrucks, der Verbraucher könne den Verkaufsraum nicht verlassen, ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben.
    • Persönliche Besuche in der Wohnung eines Verbrauchers unter Nichtbeachtung der Aufforderung des Verbrauchers, die Wohnung zu verlassen oder nicht wieder zu kommen.
    • Irreführende Praktiken
    • Die nicht zutreffende Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören
    • Die Beschreibung eines Produkts mit dem Hinweis, dies sei „gratis“, „frei“, „kostenlos“ oder ähnlich erhältlich, wenn ein Verbraucher irgendwelche Kosten außer den unvermeintlichen Kosten im Zusammenhang mit der Reaktion auf ein Angebot, der Abholung oder dem Versand des Produkts tragen muss.

    Weiterhin werden allgemeine Grundsätze festgelegt, nach denen entschieden werden kann, ob andere Geschäftspraktiken als unlauter verboten werden sollen, zusätzlich gibt es Bestimmungen, die besonders gefährdete Verbraucher schützen sollen.

    Jürgen Hahn, E-Mail: hahn(at)hannover.ihk.de

    30.12.2008

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