Die Europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken gilt bereits seit 12.12.2007 über eine richtlinienkonforme Auslegung des deutschen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie erst mit Wirkung vom 30.12.2008 in nationales Recht umgesetzt. Einzelheiten hier.
Die Richtlinie verbietet in ihrem Anhang I (schwarze Liste) bestimmte „harte“ Praktiken ausdrücklich. Nachfolgend sind einige wichtige Beispiele aufgeführt:
Weiterhin werden allgemeine Grundsätze festgelegt, nach denen entschieden werden kann, ob andere Geschäftspraktiken als unlauter verboten werden sollen, zusätzlich gibt es Bestimmungen, die besonders gefährdete Verbraucher schützen sollen.
Jürgen Hahn, E-Mail: hahn(at)hannover.ihk.de
30.12.2008
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333