
Die Werbung per Telefon erlaubt eine Direktansprache von Kunden und ist daher als Werbemaßnahme beliebt. Allerdings sehen viele Angerufene diese Art der Werbung als störend an. Der Gesetzgeber hat daher für die Zulässigkeit von Telefonwerbung einen engen Rahmen abgesteckt. Gegenüber Verbrauchern wurden die Hürden gegen unerlaubte Telefonwerbung durch das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“, das am 4. August 2009 in Kraft getreten ist, nochmals höher gesetzt. Einzelheiten erläutert das neue IHK-Merkblatt.
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