Donnerstag, 9. Februar 2012

    Neue Abmahngefahr bei Rücksendekosten

    Online-Händlern droht möglicherweise eine neue Abmahnfalle. Der Hinweis in der Widerrufsbelehrung, dass die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40 Euro der Verbraucher zu tragen hat, soll nur dann rechtmäßig sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 

    Nachdem im vergangenen Jahr die amtlichen Muster für die Widerrufsbelehrung neu gefasst wurden und seitdem inhaltlich praktisch nicht mehr beanstandet werden können, haben Abmahner ein neues Betätigungsfeld entdeckt. Hintergrund ist eine Formulierung im Gesetzestext. § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB enthält den allgemeinen Grundsatz, dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. 

    Für den Bereich des Fernabsatzes – Versandhandel, Online-Handel - ist es aber zulässig, dem Verbraucher die Rücksendekosten aufzuerlegen, wenn der Preis der zurückzusenden Sache 40,00 Euro nicht übersteigt. Hierzu wird jetzt vereinzelt unter Hinweis auf den Wortlaut von § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB und Gestaltungshinweis 8 der amtlichen Musterbelehrung in der BGB-InfoV die Auffassung vertreten, dass ein entsprechender Hinweis in der Widerrufsbelehrung nur dann zulässig sei, wenn zusätzlich – also außerhalb der Widerrufsbelehrung - eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verbraucher getroffen werde. 

    Praxistipp:
    Es empfiehlt sich daher, über das Widerrufsrecht nicht nur einmal zu belehren, sondern zusätzlich die Widerrufsbelehrung in hervorgehobener Form in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen und in die AGB folgenden Passus aufzunehmen:

    "Rücksendekosten
    Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer ... der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat."

    Hinweis:
    Dieser Passus ist - als Service Ihrer IHK Hannover - nur als erster Hinweis gedacht und kann keine Beratung durch einen Rechtsanwalt bei der Erstellung von AGB ersetzen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann daher auch nicht übernommen werden.

     

     

    Hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?
    Ihre Bewertung der Informationen nach Schulnoten:
    123456
    Durchschnitt: 2.06 (15 Wertg.)Top 20 Seiten
    Mister Wonggoogle.com
    Letzte Änderung:  20.03.2009
    Dokumenten-Nr.: 030914700

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333